Kosten

Psychotherapie

Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte ist Psychotherapie eine Leistung der Krankenkasse. Sie brauchen nur die Versichertenkarte mitbringen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei nachgewiesener Notwendigkeit die gesamten Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (Vertragspsychotherapeuten) bis zu einer maximalen Stundenzahl von 150 – 180 Stunden.

Behandlungskosten für privat Versicherte

Für privat Versicherte wird eine Rechnung nach der GOP – Gebührenordnung für Psychotherapeuten erstellt.
Da es keine einheitlichen Regelungen für die Erstattung der Kosten für psychotherapeutische Leistungen bei den privaten Krankenversicherungen gibt, sollten Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung informieren. Sonst kann es dazu  kommen, dass Sie am Ende auf den Kosten sitzen bleiben.

Vor Beginn einer Psychotherapie sind folgende Fragen zu klären

  • Ist in den Vertragbedingungen überhaupt vorgesehen, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie zu übernehmen?
  • Wenn ja – wie viele Sitzungen werden erstattet – insgesamt oder im Jahr?
  • Gibt es ein Antrags- und Genehmigungsverfahren? (Wenn ja – bitte die Formulare besorgen.)
  • Welche Anforderungen werden an die Qualifikation des Therapeuten gestellt (Arzt oder auch Psychologische  bzw. Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten). Art der Approbation?

Supervision

Das Honorar für Supervisionsleistungen erfahren Sie auf Anfrage.