Fragen

Welche Psychotherapieformen gibt es eigentlich im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung?

Nach den Psychotherapierichtlinien gibt es derzeit drei wissenschaftlich anerkannte und sozialrechtlich zugelassene Behandlungsverfahren.

1. Die psychodynamischen Verfahren:
    * Die Analytische Psychotherapie
    * Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
   
2.  Die Verhaltenstherapie

Ich bin in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (sowohl als Einzel- als auch als Gruppentherapie)  ausgebildet und zu Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen.
Im Rahmen der  Diagnostikphase entscheidet sich, welches Therapieverfahren gegebenenfalls angezeigt ist.

Wie lange dauert eine Kinder- und Jugendlichen­psychotherapie in einem psychodynamischen Verfahren?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Kurzzeittherapien (bis  25 Stunden plus 6 begleitende Stunden für die Bezugspersonen) und Langzeittherapien (Höchststundenzahl 150 Stunden bei Kindern und 180 Stunden bei Jugendlichen plus Stunden  für die begleitende Psychotherapie der Bezugspersonen).
Die überwiegende Zahl der Therapien kann nach 25 – 90 Stunden abgeschlossen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeittherapie und Langzeittherapie?

Kurzzeittherapien sind oft Kriseninterventionen, bei denen ein eingegrenztes Problem gezielt behandelt wird. Auch kann eine Kurzzeittherapie dazu dienen, die Indikation für eine Langzeittherapie zu überprüfen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Kinder- oder Jugendlichen­psychotherapie?

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen (Primär-  und Ersatzkassen) übernommen. Die privaten Krankenversicherungen können entsprechend dem Versicherungsvertrag die Kosten übernehmen. Ferner können die Kosten von Ihrer Beihilfestelle übernommen werden.

Der Kostenübernahme geht eine genaue fachliche Abklärung auch unter Beteiligung einer konsiliarischen Untersuchung durch einen Arzt voraus. Dann wird von mir ein anonymisierter Bericht verfasst, der von einem Gutachter geprüft wird.

Wie erfolgt die Diagnose?

In den meisten Fällen melden die Eltern ihre Kinder zur Behandlung an. Jugendliche oder junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr können sich auch selbst anmelden.
Vor Beginn einer tiefenpsychologisch-fundierten Psychotherapie findet in fünf probatorischen Sitzungen eine psychodiagnostische Untersuchung mittels des offenen Gesprächs, wenn notwendig auch mit Testdiagnostik, statt, die der Einschätzung über die Art der Problemlage dient, aber auch der Entscheidungsfindung, welche Therapieform passend ist.
Die Sitzungen ermöglichen zudem ein gegenseitiges Kennenlernen.
Empfehlung, Begründung und Entscheidung zur Therapie werden gemeinsam mit den Eltern und dem Kind oder dem Jugendlichen besprochen und vereinbart.

Wie arbeitet die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen?

Die Selbstheilungskräfte der Psyche werden mit auf den Einzelfall angepassten Methoden aktiviert und unterstützt. Mit dem freien Gestalten, mit Rollenspielen und Gesprächen werden die Probleme und die dahinter liegenden unbewussten Konflikte bearbeitet und neue, reifere Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Durch die spielerische (eher bei Kindern) und sprachliche (eher bei Jugendlichen und Eltern) Bearbeitung bestehender Entwicklungsstörungen sowie durch die Aktivierung gesunder persönlicher Eigenschaften und Fähigkeiten kann die psychische Entwicklung, welche durch die Störung beeinträchtigt wurde, wieder in Fluss kommen. Symptome klingen ab und Reifungsdefizite können aufgeholt werden.

Der Schwerpunkt der Behandlung kann variieren: mal liegt die Störung beim Kind / Jugendlichen, mal ist verstärkte Elternarbeit nötig, ein anderes Mal steht die Eltern-Kind-Interaktion im Vordergrund. Gemeinsam werden Therapieziele erarbeitet. Während Jugendliche über ihre Probleme eher sprechen möchten, stellen Kinder ihre Konflikte in der Regel bevorzugt im szenischen Spiel dar. Die Therapie wird mit Hauptaugenmerk auf die therapeutische Beziehung und auf der Ebene der szenischen Darstellung (z.B. durch Malen, Sandspiel, Traumarbeit) sowie durch Elternberatung in Hinblick auf die Beziehungen in der "Außenwelt" bearbeitet.

Literaturhinweise für eine erste Orientierung

Für Vorschulkinder und Kinder bis ca. 8 Jahre und ihre Eltern, Erzieher und Lehrer:

Marc A. Nemiroff / Jane Annunziata
Mein erstes Kinderbuch über Spieltherapie
4. Auflage 2007, Deutscher Psychologenverlag

Christiane Erner-Schwab
Psychotherapie für Kinder
Ein Leitfaden für Eltern und andere Erziehende
2005, Atlantis pro juventute

Psychotherapieführer  Kinder und Jugendliche
Herausgegeben von Rita Rosner
2006 C.H. Beck

Welchen Sinn hat die begleitende Psychotherapie oder Beratung der Bezugspersonen?

Sie ist ein fester und wichtiger Bestandteil der Kinderpsychotherapie, bei älteren Jugendlichen ist sie nicht zwingend notwendig und wird häufig auf Wunsch der Jugendlichen auch nicht beantragt, da diese ihren Weg der Ablösung vom Elternhaus selbständig gestalten möchten.

Die begleitenden Elterngespräche helfen, die im Alltag auftretenden Probleme und Konflikte mit den Kindern zu vermeiden bzw. zu verändern. Sie fördert das Verständnis über den therapeutischen Prozess und seine Entwicklungsphasen.

Die Psychotherapie und Beratung von Bezugspersonen ermöglicht Informationen über innerpsychische Konfliktverarbeitung und Symptomatik und unterstützt im Erziehungsverhalten. Sie ermöglicht eine psychische Entlastung und Unterstützung. Sie hilft bei der Stressbewältigung und  bereitet auf mögliche künftige Konfliktsituationen vor.

Kann ich direkt zu einem Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten in die Praxis gehen?

Ja, Sie können direkt einen Termin ausmachen und brauchen keinen Überweisungsschein. Bringen Sie wie üblich, die Versicherungskarte (bei Jugendlichen) bzw. die Ihres Kindes zum ersten Besuch mit (bei einer lfd. Behandlung muss die Karte  1 x im Quartal eingelesen werden).

Wenn eine Psychotherapie indiziert ist, wird die Leistungspflicht der Versicherungsträger in einem Gutachterverfahren fachlich überprüft und entschieden.

Ich bin 15 Jahre und will ohne meine Eltern kommen, geht das?

Jugendliche können wie bei jedem Arztbesuch mit ihrer Versichertenkarte zu mir kommen.

In den probatorischen Sitzungen wird zusammen mit dem Jugendlichen der weitere Weg einer psychotherapeutischen Unterstützung und Hilfe geklärt.

Sollte eine Jugendlichenpsychotherapie indiziert sein, ist es allerdings sinnvoll, die Eltern davon in Kenntnis zu setzen. Grundsätzlich gilt für diese, wie für alle Gespräche, dass sie vertraulich stattfinden und ich entsprechend meiner Schweigepflicht handele.

Wie nehme ich am besten Kontakt zu Ihnen auf?

Am besten Sie rufen in der Praxis an. Die aktuellen Telefonzeiten sind finden Sie auf der Startseite. In dieser Zeit können Sie Termine vereinbaren. Wenn Sie mich persönlich sprechen wollen, nutzen Sie bitte meine persönlichen Telefonzeiten, diese finden Sie ebenfalls auf der Startseite.

Was versteht man unter Schweigepflicht?

Eine psychotherapeutische Behandlung ist in besonderer Weise durch die Schweigepflicht des Psychotherapeuten geschützt. Das heißt, dass niemand, weder die Krankenkassen, Freunde, Lehrer, Erzieher noch der Arbeitgeber Angaben zu Inhalten der Therapiestunden erhalten. So wird der Psychotherapeut z.B. den Eltern des behandelten Kindes keine inhaltliche Angaben aus den Kinderstunden machen, wie umgekehrt das Kind keine Angaben zum Inhalt der begleitenden Elternstunden vom Psychotherapeuten erhält. Insbesondere ist dieser Aspekt  sehr wichtig für Jugendliche, die sich in Verselbständigungsprozessen befinden und eine Psychotherapie in einem vor ihren Eltern geschützten Rahmen  machen möchten. Das heißt: Alles, was im therapeutischen Raum besprochen wird oder im therapeutischen Spiel dargestellt wird, bleibt absolut vertraulich. Ausgenommen sind nur Fälle, in denen das Kind, der Jugendliche, ggf. die Eltern mich ausdrücklich von der Schweigepflicht entbinden.